Die Wirkung von Spenden auf die Steuerlast
Das Thema „Spenden“ spielt eine zunehmend wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Ob es sich um eine Geldspende an eine Hilfsorganisation oder um Sachspenden an einen lokalen Verein handelt, viele Menschen und Unternehmen entscheiden sich dafür, etwas Gutes zu tun und zu spenden. Doch neben dem altruistischen Aspekt haben Spenden auch eine interessante Nebenwirkung: Sie können dabei helfen, die eigene Steuerlast zu senken.
Eine Spende kann, unter bestimmten Voraussetzungen, in der Steuererklärung angegeben und so steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, Spenden können dazu beitragen, die zu zahlenden Steuern zu reduzieren. Im deutschen Steuerrecht werden Spenden als Sonderausgaben betrachtet. Sie verringern das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Steuerlast. Dies kann eine angenehme Steuerersparnis mit sich bringen.
Grundlagen der Spendensteuer: Was Sie wissen müssen
Die Rolle der Spendenquittung
Beim Spenden spielt die Spendenquittung, auch Spendenbescheinigung genannt, eine entscheidende Rolle. Sie dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass die Spende tatsächlich getätigt wurde. Vereine, Organisationen, politische Parteien und andere begünstigte Einrichtungen, wie zum Beispiel der Deutsche Spendenrat, sind verpflichtet, ihren Spendern eine solche Quittung auszustellen.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Spendenquittungen sorgfältig aufbewahren und bei der Steuererklärung einreichen. So können Sie Ihre Spenden von der Steuer absetzen und somit Steuern sparen. Die Spendenquittung muss bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel den Namen und die Adresse des Spendenempfängers, die Höhe der Spendensumme und den Zweck der Spende.
Absetzbarkeit von Geld- und Sachspenden
Geldspenden sind die häufigste Form der Spenden und können problemlos abgesetzt werden. Ob Sie 300 Euro an einen Verein spenden oder eine größere Summe, solange Sie einen Nachweis in Form einer Spendenquittung haben, können Sie die Spende steuerlich geltend machen.
Aber auch Sachspenden können Sie von der Steuer absetzen. Dabei kann es sich um verschiedenste Gegenstände handeln, wie zum Beispiel Kleidung für eine Kleidersammlung oder Büromöbel für einen Verein. Hier gilt es jedoch einige Punkte zu beachten. Der Wert der Sachspende muss realistisch sein und durch eine Quittung oder einen anderen Beleg nachgewiesen werden.
Wie man Spenden in der Steuererklärung geltend macht
Wo Spenden in der Steuererklärung eingetragen werden
Wenn es um die Steuererklärung geht, stellt sich oft die Frage, wo genau Spenden eingetragen werden. Für die Eintragung Ihrer Spenden nutzen Sie die Anlage „Sonderausgaben“ Ihrer Einkommensteuererklärung. In den Zeilen 5 bis 7 tragen Sie die Summen Ihrer Spenden und Mitgliedsbeiträge ein. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Geldspenden und Sachspenden.
Geldspenden sind dabei die am häufigsten auftretende Form von Spenden und werden direkt in der Zeile 5 eingetragen. Hierbei handelt es sich sowohl um Spenden an gemeinnützige Organisationen und Vereine, als auch um Spenden an politische Parteien und Wählervereinigungen.
Sachspenden hingegen werden in der Zeile 7 eingetragen. Es ist wichtig, den Nachweis über den Wert der Sachspende zu haben, beispielsweise durch eine Quittung oder einen anderen Beleg.
Die Bedeutung von Kleinbetragsspenden und Freibeträgen
Ein spezielles Thema innerhalb der Spendensteuer sind Kleinbetragsspenden bis 300 Euro. Diese sind auch ohne formelle Spendenquittung steuerlich abzugsfähig, es genügt ein einfacher Nachweis wie beispielsweise ein Kontoauszug.
Aber auch größere Geldspenden und regelmäßige Mitgliedsbeiträge an Vereine und Organisationen können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hierzu ist es wichtig, den jährlichen Freibetrag für Spenden im Auge zu behalten. Dieser liegt aktuell bei 20% der jährlichen Einkünfte für natürliche Personen und bei 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter für Körperschaften.
Vorgehen bei Überschreiten des Spenden-Höchstbetrags: Der Spenden-Vortrag
Es kann passieren, dass die Summe Ihrer Spenden in einem Jahr den Höchstbetrag übersteigt. In diesem Fall können Sie die überschüssigen Spenden in das folgende Jahr vortragen. Dieser sogenannte Spenden-Vortrag muss beim Finanzamt angezeigt werden und bietet die Möglichkeit, auch höhere Spendensummen steuerlich geltend zu machen. Dabei gibt es jedoch formelle Anforderungen, beispielsweise muss der Vortrag spätestens in der Steuererklärung für das Folgejahr angegeben werden.
Besondere Aspekte beim Nachweis von Spenden
Der Spendennachweis bei Online-Spenden und Online-Banking
Die Digitalisierung hat auch das Spendenwesen verändert. Immer mehr Menschen spenden online, sei es direkt auf der Website einer Organisation, über Crowdfunding-Plattformen oder per Online-Banking. Doch wie weist man solche Spenden nach, um sie steuerlich geltend machen zu können?
Für Online-Spenden gilt grundsätzlich das Gleiche wie für Spenden in physischer Form: Sie benötigen einen Nachweis. Bei Spenden über das Internet kann das eine E-Mail-Bestätigung oder ein Kontoauszug sein. Der Nachweis muss den Namen und die Adresse des Spenders, den Namen der Organisation, den Betrag und das Datum der Spende enthalten.
Anforderungen an die Zuwendungsbescheinigung für höhere Spenden
Für Spenden über 300 Euro, sowohl Geld- als auch Sachspenden, ist eine spezielle Form des Nachweises notwendig: die Zuwendungsbescheinigung. Sie wird von der Organisation oder dem Verein ausgestellt, an den die Spende ging.
Die Zuwendungsbescheinigung muss bestimmte Informationen enthalten, darunter der vollständige Name und die Adresse des Spenders, die genaue Bezeichnung des begünstigten Vereins oder der Organisation, die Art der Zuwendung (Geld- oder Sachspende) und der Wert der Spende.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuwendungsbescheinigung bei der Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt vorgelegt werden muss. Auch hier gilt: Je sorgfältiger Sie Ihre Belege und Nachweise aufbewahren, desto einfacher wird es, Ihre Spenden steuerlich abzusetzen und so Ihre Steuerlast zu senken.
Besonderheiten bei der Spende an bestimmte Organisationen
Spenden an politische Parteien
Spenden an politische Parteien und Wählervereinigungen genießen in Deutschland einen besonderen Status. Sie sind nicht nur als Sonderausgaben absetzbar, sondern werden sogar bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich begünstigt.
Bis zu einer Höhe von 1.650 Euro (bzw. 3.300 Euro bei zusammenveranlagten Ehepartnern) werden 50% der Spenden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Spende von 1.000 Euro, 500 Euro direkt von der Steuerlast abgezogen werden.
Eine Spende an eine politische Partei gilt steuerlich nur dann als absetzbar, wenn die Partei in Deutschland als gemeinnützig anerkannt ist. Wählervereinigungen müssen auf kommunaler Ebene tätig sein. Wie bei allen Spenden ist auch hier ein Nachweis in Form einer Spendenquittung oder Zuwendungsbescheinigung notwendig. Diese sollte der jeweiligen Partei oder Wählervereinigung entnommen werden und die üblichen Angaben wie Namen des Spenders, der Partei oder Wählervereinigung, Betrag und Datum der Spende enthalten.
Spenden an Stiftungen
Spenden an Stiftungen gelten in Deutschland als Zuwendungen und sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Es gibt eine Vielzahl an Stiftungen, die unterschiedlichen Zwecken dienen, wie Bildung, Forschung, Kunst und Kultur, Umweltschutz, Soziales und viele mehr.
Für die steuerliche Absetzbarkeit von Zuwendungen an Stiftungen ist entscheidend, dass die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist. Gemeinnützige Stiftungen sind in der Regel von der Körperschaftssteuer befreit. Die Gemeinnützigkeit wird vom zuständigen Finanzamt festgestellt und bescheinigt. Vor einer Spende lohnt es sich daher, dies zu überprüfen.
Das Finanzamt legt auch fest, wie hoch die absetzbaren Zuwendungen an Stiftungen pro Jahr sein können. Aktuell liegt der Höchstbetrag bei 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte bei natürlichen Personen und 4 Promille der Summe der Umsätze sowie der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter bei juristischen Personen.
Der Spendenachweis für Zuwendungen an Stiftungen erfolgt durch eine Spendenquittung, die die Stiftung ausstellt. Sie enthält Informationen über die Höhe der Zuwendung, den Zeitpunkt der Spende und die Bestätigung, dass die Spende zur Förderung gemeinnütziger Zwecke verwendet wird. Diese Bescheinigung muss beim Finanzamt eingereicht werden, wenn die Steuererklärung abgegeben wird.
Es lohnt sich, vorab beim Finanzamt Informationen einzuholen und sich über die genauen steuerlichen Auswirkungen von Zuwendungen an Stiftungen zu informieren. So lässt sich die steuerliche Wirkung der Spende optimal nutzen.
Wie Spenden die Steuerlast beeinflussen
Spenden können einen erheblichen Einfluss auf Ihre Steuerlast haben, indem sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Nach dem deutschen Steuerrecht können bis zu 20% Ihres gesamten Einkommens als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies umfasst sowohl Spenden an gemeinnützige Organisationen und Stiftungen als auch Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine. Damit diese steuerlich berücksichtigt werden können, ist der korrekte Spendennachweis entscheidend.
Die Vorteile von Spenden bei der Lohnsteuer
Spenden und Mitgliedsbeiträge können auch bereits im Rahmen der Lohnsteuer Berücksichtigung finden. So besteht die Möglichkeit, einen Freibetrag für Spenden und Mitgliedsbeiträge in die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Dies führt dazu, dass bereits im laufenden Jahr weniger Lohnsteuer einbehalten wird. Damit können Sie unmittelbar von Ihrer Spendentätigkeit profitieren. Allerdings muss dies über einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt und den notwendigen Spendennachweis geregelt werden.
Einsatz eines Spendenrechners zur Ermittlung der Steuerersparnis
Ein Spendenrechner kann dabei helfen, die Steuerersparnis durch Spenden und Mitgliedsbeiträge zu ermitteln. Dieses Tool nimmt die Eingaben zum Einkommen, zur Steuerklasse und zur Höhe der Spenden und berechnet daraus die voraussichtliche Steuerersparnis. So können Sie besser abschätzen, welchen Einfluss Ihre Spenden auf Ihre Steuerlast haben und Ihre Spendentätigkeit strategisch planen.
Zusammenfassung: Spenden als steuerliches Werkzeug
Spenden sind nicht nur ein Ausdruck von Solidarität und sozialem Engagement, sondern können auch ein wirkungsvolles Werkzeug zur Senkung Ihrer Steuerlast sein. Ob als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung, als Freibetrag bei der Lohnsteuer oder als Bestandteil Ihrer strategischen Steuerplanung – Spenden und Mitgliedsbeiträge können maßgeblich dazu beitragen, Ihre Steuerlast zu senken. Wichtig dabei ist immer der korrekte Spendennachweis, damit das Finanzamt Ihre Spenden auch anerkennt. Ein Spendenrechner kann dabei helfen, die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Spendentätigkeit besser einzuschätzen.